Der kommunale Richtplan hat zum Ziel...
Der kommunale Richtplan hat zum Ziel...
  • die Entwicklung von Wohnen, Arbeiten und öffentlicher Infrastruktur in der Siedlung und Landschaft,
  • die Verkehrsbedürfnisse,
  • den Umweltschutz,
  • den Schutz der Lebensräume sowie
  • den ökonomischen Einsatz der begrenzten Mittel

in einen Zusammenhang zu stellen, gegenseitige Beziehungen und Auswirkungen aufzuzeigen und die Koordinationsaufgaben zu bezeichnen.

Der kommunale Richtplan...
Der kommunale Richtplan...
  • zeit auf, wie sich Bettingen künftig räumlich entwickeln soll. Behörde und Verwaltung richten ihre Planungen auf die Ziele und Grundsätze des kommunalen Richtplans aus.
  • konzentriert sich auf die strategischen Ziele und generellen Massnahmen. Er lässt bewusst den nötigen Spielraum für nachfolgende Planungen.
  • nimmt den Stimmberechtigten keine Entscheide vorweg. Der kommunale Richtplan wird aber beim Abwägen von Vor- und Nachteilen einzelner Projekte und Massnahmen als Entscheidungshilfe dienen.